Der Rechtskampf einer Roma-Frau um ihre Freiheit
Die Vorführung des Films Aferim! am Käte Hamburger Kolleg bot eine wertvolle Gelegenheit, über die Geschichte der Roma und ihren Rechtsstatus im 19. Jahrhundert nachzudenken. Die Reaktion meiner Kolleginnen und Kollegen auf den Film unterschied sich deutlich von der Rezeption in der rumänischen Gesellschaft. Stille. Entsetzte Blicke. Die Vergangenheit erscheint manchmal so fern – fast unbekannt.
Warum möchte ich über Aferim! sprechen?
Als Regisseur Radu Jude mit der Arbeit am Drehbuch begann, hatte er zwei meiner Bücher über Männer und Frauen vor Gerichten im 18. Jahrhundert gelesen. Deshalb bat er mich um Unterstützung beim Verfassen einer Geschichte, die historisch glaubwürdig sein und gesellschaftliche Debatten anregen sollte.

Der Film erzählt die Geschichte eines Gerichtsvollziehers, der sich in Begleitung seines Sohnes auf die Suche nach einem entlaufenen Sklaven macht. Dieser war aus Angst vor Hinrichtung von seinem Herrn geflohen, nachdem er eine Affäre mit dessen Frau hatte. Die Reise des Vater-Sohn-Gespanns durch die Walachei im Jahr 1835 verknüpft verschiedene Elemente, die auf zeitgenössische Probleme aufmerksam machen sollen, die in der rumänischen Gesellschaft noch immer unzureichend diskutiert werden: die Versklavung der Roma, Antisemitismus, Rassismus und Gewalt gegenüber Frauen. Auch wenn das Jahr 1835 willkürlich gewählt erscheinen mag, spiegelt es doch den Übergang der rumänischen Gesellschaft zur Moderne wider, verkörpert im Vater-Sohn-Duo: der Vater, ein Gerichtsvollzieher und somit ein Vertreter des alten Regimes, und der junge Sohn, ein Soldat in der Uniform der neu aufgestellten Armee.
Meine Aufgabe war es, den Regisseur (der auch Mitautor des Drehbuchs war) dabei zu unterstützen, dem Film durch sorgfältige Beachtung der Handlung, des Vokabulars, der Kostüme, der Landschaft und der Erzählstruktur historische Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Auch wenn der Film in der rumänischen Gesellschaft Interesse weckte – die sich oft nur ungern mit der traumatischen Vergangenheit der Roma auseinandersetzt – löste er weder die von Radu Jude erhoffte Debatte noch den von mir ausgemalten Ansturm auf die Archive aus. Wieder einmal ist die Versklavung der Roma im Staub der Vergangenheit verschwunden und wartet auf einen neuen Moment, der Neugierde weckt und vor allem nachhaltige Archivforschung anregt, um eine Erzählung zu konstruieren, die stark genug ist, um hartnäckigen historischen Mythen entgegenzuwirken.
Recht, Eigentum und die Grundstruktur der Sklaverei
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts lebte die Roma-Bevölkerung (in Dokumenten als Ţigani bezeichnet, was dem englischen Wort „Gypsies“ und dem deutschen Wort „Zigeuner“ entspricht) in den rumänischen Fürstentümern in einem Zustand der Sklaverei. Die bedeutendsten Halter von Sklav:innen waren der Fürst, die Bojaren und die Kirche. Der Film porträtiert alle drei Gesellschaftsgruppen anhand von Szenen, die den Zuschauenden helfen sollen, sie anhand ihrer Tätigkeiten zu erkennen.
So wuschen die Sklav:innen des Fürsten Gold in Flüssen, entrichteten eine jährliche Steuer an die fürstliche Schatzkammer und genossen Bewegungsfreiheit sowie ein Maß an persönlicher Freiheit, das anderen Gruppen nicht zuteilwurde. Kloster- und Bojarensklav:innen arbeiteten auf Klostergütern oder den Besitztümern der Bojaren, die uneingeschränkte Gewalt über sie hatten. Ihre Herren – Klöster oder Bojaren – konnten sie verkaufen, von ihren Familien trennen und ohne ihre Zustimmung Ehen für sie arrangieren (Legiuirea Caragea, 7&5). Sie lebten und arbeiteten auf den Gütern ihrer Herren und durften diese nicht verlassen. Allerdings legte das Caragea-Gesetz fest, dass der Herr „keine Macht über den Zigeuner hat“, was bedeutete, dass er ihn nicht töten durfte (LC, 7&4).
Aus rechtlicher Perspektive galten Sklav:innen als „Ware“ und werden in Artikeln und Kapiteln, die sich explizit mit Eigentumsrechten, Mitgift und Erbschaft befassen, als solche bezeichnet (LC, S. 112). Sie finden sich in Inventarlisten, beispielsweise in Haushaltsregistern, Mitgiftlisten oder Nachlassverzeichnissen. Bei der Werteinschätzung der Sklav:innenenarbeit führte der Gesetzestext den Begriff Obraz (Person) ein, der eine Person bezeichnete, deren Wert durch ihr Handwerk stieg (LC, 7&7, 7&8). Das Gesetz erkannte damit implizit den Sklaven bzw. die Sklavin als Mensch an, der/die zur Selbstverwirklichung fähig war. Der Text äußerte sich jedoch nicht zur Rechtsfähigkeit eines Sklaven oder einer Sklavin: ob er oder sie vor Gericht klagen, Bittgesuche stellen, sich selbst verteidigen oder als Zeug:in aussagen konnte.
Die Rechtspraxis offenbart jedoch verschiedene Situationen, in denen ein:e Sklav:in vom „Objekt des Rechts“ zum „Subjekt des Rechts“ wurde. Die folgende Fallstudie veranschaulicht eine solche Umschreibung.
Freiheit nach dem Willen des Sklavenherrn
Für die meisten versklavten Roma beruhte Freiheit nicht auf einem anerkannten Recht, sondern auf einem Willensakt. Wer in die Sklaverei hineingeboren wurde (in den Dokumenten als Robie bezeichnet), musste damit rechnen, im selben Zustand zu sterben, sofern ein:e Herr:in nicht beschloss, dieses Schicksal zu ändern. Freiheit stützte sich weniger auf das Gesetz als auf Wohlwollen gegenüber dem Sklaven.
Schwellenmomente – insbesondere der nahende Tod – veranlassten Sklav:innenhaltende oft dazu, den Status ihrer einstigen Diener:innen neu zu überdenken. Die Freilassung eines/einer „treuen“ Sklav:in wurde Teil des moralischen Heilsplans. Man stellte sich die Freilassung als letzte gute Tat vor, die das Andenken der Lebenden und die Gnade im Jenseits sichern sollte. In diesem Sinne fungierte die Emanzipation ebenso sehr als spiritueller sowie als sozialer oder rechtlicher Akt.
Doch selbst Großzügigkeit bedurfte einer rechtlichen Form. Eine Freiheitserklärung musste schriftlich festgehalten, unterzeichnet, besiegelt und bezeugt werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Das Dokument verwandelte eine moralische Geste in einen juristischen Akt. Ohne diese Formalisierung blieb die Freiheit zerbrechlich und angreifbar durch Erben oder Vormünder, die Eigentumsansprüche geltend machen konnten.
Die Begründung für diese Handlungen war selten humanitär im modernen Sinne und gründete sich auch nicht auf eine abstrakte Lehre von Naturrechten. Vielmehr basierte sie auf christlichen Vorstellungen von Nächstenliebe, Reue und der Belohnung nach dem Tod. Die gewährte Freiheit entsprang weniger der Anerkennung eines inhärenten Menschseins als der Sorge des Sklavenhaltenden um das eigene Seelenheil.
So entstand das Paradoxon: Die Freiheit des bzw. der Versklavten hing vom Gewissen des Besitzenden ab, doch sobald sie auf Papier festgehalten war, gelangte sie in den Bereich des Rechts – wo sie verteidigt, angefochten und mitunter in einen dauerhaften Anspruch auf Personenwürde umgewandelt werden konnte.

Eine Frau, die ihren Herrn vor Gericht brachte
Im Jahr 1830 verhandelten die Gerichte von Craiova den Fall von Tiţa, einer ehemaligen Sklavin der Bojaren Smaranda und Dumitrache Urianu. Die Gerichte mussten anhand von drei einander widersprechenden Darstellungen entscheiden, in denen der Status von Gegenständen und Personen unterschiedlich interpretiert wurde.
Tiţa behauptete, kurz vor dem Tod ihrer Herrin Smaranda Urianu freigelassen worden zu sein. Als Beweis legte sie eine Freilassungsurkunde (carte de slobozenie) vom 13. Oktober 1818 vor, die von beiden ehemaligen Herren unterzeichnet und besiegelt war. Ihre tatsächliche Freiheit erlangte sie jedoch erst 1829, zehn Jahre später, als sie den Haushalt ihrer Herrin verließ und in die Stadt zog, wo sie eine Anstellung als Dienstbotin fand.
Im Jahr 1830 fochten die Töchter Ana und Maria Urianu das Dokument an. Sie argumentierten, es handele sich um eine Fälschung, die ihr Vater 1829 verfasst und rückdatiert habe. Tiţa, so behaupteten sie, sei Teil der Mitgift ihrer Mutter gewesen und gehöre daher ihnen als Erbinnen; ihr Vater, der lediglich als Vormund fungierte, habe kein Recht gehabt, eine Freilassungsurkunde auszustellen. Sie beschrieben Tiţa als „eine Frau, die in allen Dingen begabt“ und „selten zu finden“ war, und daher als jemanden, den sie nicht verlieren wollten.
Dumitrache Urianu „gab zu“, dass er ein gefälschtes Freilassungsdokument nur deshalb aufgesetzt hatte, um den Konflikt zwischen seinen beiden Töchtern zu beschwichtigen, die darum stritten, die Arbeitskraft und die Fähigkeiten einer Sklavin behalten zu dürfen, der sie im Grunde aufgezogen hatte.
Die Analyse der Richter kreiste um zwei Rechtsfragen: (1) die Rechte der Erben an der Mitgift ihrer Mutter und (2) die Befugnisse eines Vormunds in Bezug auf verwaltetes Vermögen. Diese Punkte verdeckten die grundlegende Frage nach dem Recht des Menschen auf Freiheit.
Der Fall Tiţa wirft eine der zentralen Fragen von Aferim! auf: Sind Roma-Sklav:innen Menschen oder bloß Objekte? Die Richter stuften Tiţa wiederholt als Ware ein und ignorierten ihr Recht auf Freiheit. Ihre Argumentation offenbarte, was die Gesellschaft zu jener Zeit am meisten schätzte: Besitz, sozialen Status und Ungleichheit. Der Sklavenherr war ein angesehenes Mitglied der lokalen Gemeinschaft; Tiţa hingegen war lediglich eine „Ware“, die in einem Mitgiftregister verzeichnet war. Entsprechend urteilten die Richter, dass die „Ware“ an ihre rechtmäßigen Erben zurückkehren müsse, denen durch einen „Irrtum“ der Nutzen ihres Eigentums entzogen worden sei. Nur ein Richter gab eine abweichende Meinung ab und schrieb, dass „Freiheit, wie auch immer sie erlangt wurde, das Wertvollste von allem ist“ und dass Tiţa frei bleiben müsse, da ihre erneute Versklavung eine schwere Ungerechtigkeit darstellen würde.
Tiţa erlangte ihre Freiheit schließlich aus eigener Handlungsmacht und aufgrund ihrer Beharrlichkeit, mit der sie Petitionen bei verschiedenen Gerichten einreichte. Drei Jahre lang trug sie ihr Schicksal von einem lokalen Gericht zum nächsten, und als alles gegen sie zu sein schien, wandte sie sich an den Obersten Gerichtshof in Bukarest (den Hohen Diwan) und vertraute dabei auf den Wortlaut des Gesetzes, der besagte, dass „jede:r freigelassene Roma die gleiche Ehre wie die freien Untertanen genießt“ (LC, 8&2).
Die Gesellschaft war jedoch noch nicht bereit, das Freiheitsrecht jener Individuen anzuerkennen, die jahrhundertelang an den Rand gedrängt worden waren. Tiţa selbst bestätigte dies, als sie nach zehnmonatigem Warten vor dem Gericht schrieb, dass „ein Fall von Sklaverei wertlos“ sei für die lokalen Beamten, die die Vorladung der Angeklagten auf unbestimmte Zeit verschoben hatten.

Das Oberste Gericht, das großen Wert auf Präsenz legte, wartete auf Dumitrache Urianu und forderte ihn wiederholt per Rundschreiben an die lokalen Behörden auf, in Bukarest zu erscheinen. Sein Widerstand gegen die zentrale Autorität wurde im Gerichtsprotokoll festgehalten. Das Gericht fällte schließlich in seiner Abwesenheit ein Urteil und bestätigte Tiţas Freiheit. Sie wurde in das Steuerzahlerregister eingetragen und damit formell als Mitglied der Gemeinschaft der freien Bürger:innen anerkannt.
Die Einforderung des Rechts auf Menschlichkeit
Tiţas Geschichte war kein Einzelfall. Weitere versklavte Frauen, die ähnliche Ansprüche geltend machten – Maria, Dragomira, Ilinca – tauchen in den Archiven auf. Ihre Fälle zeigen, dass versklavte Frauen keine passiven Opfer eines starren Rechtssystems waren. Sie nutzten die Gerichte, mobilisierten schriftliche Dokumente, beriefen sich auf Gesetzesklauseln und legten Berufung bei verschiedenen Gerichtsbarkeiten ein. Sie machten sich das Spannungsverhältnis zwischen Eigentumsrecht und den aufkommenden Vorstellungen von rechtlicher Gleichheit zunutze. Dadurch zwangen sie die Gerichte, sich mit der Instabilität der Kategorien auseinanderzusetzen, auf die sie sich stützten.
Das Jahr 1835 – in dem die Handlung von Aferim! spielte – markiert einen Wendepunkt. Die walachische Gesellschaft befand sich im Spannungsfeld zwischen einem alten, auf Hierarchie und patrimonialen Privilegien beruhenden Regime und einem Reformdrang, der von internationalem Druck, administrativer Zentralisierung und neuen moralischen Diskursen geprägt war. In diesem Übergangsraum wurde der Gerichtssaal zum zentralen Ort, an dem die Ontologie der Sklavin ausgehandelt wurde. War sie Eigentum, vererbbar und handelbar? Oder war sie eine Person mit eigenen Rechten?
Die Antwort war nie eindeutig. Das Recht objektivierte und vermenschlichte zugleich. Sklavenhaltende beriefen sich auf Eigentum; versklavte Frauen auf Gerechtigkeit. Zwischen diesen konkurrierenden Ansprüchen entbrannte ein Kampf nicht nur um Status, sondern um die Bedeutung des Menschseins selbst.
Durch Beharrlichkeit, Rechtskenntnisse und strategischen Einsatz in einer pluralistischen Rechtsordnung betraten Frauen wie Tiţa Gerichtssäle als Eigentum und versuchten, sie als Personen zu verlassen. Ihre Geschichten zwingen uns, Sklaverei nicht nur als Herrschaftssystem, sondern auch als Feld juristischer Auseinandersetzungen zu begreifen, in dem die Grenze zwischen Sache und Person immer wieder neu verhandelt und mitunter neu gezogen wurde.
Quellen und Literatur:
National Archives of Romania, Bucharest, Fund Manuscripts, MS 952, ff. 327-330.
National Archives of Romania, Bucharest, Fund Înaltul Divan, 79/1832.
Allain Jean (Hrsg.): The Legal Understanding of Slavery: From the Historycal to the Contemporary, Oxford University Press, Oxford, 2012.
Constantin Florina Manuela: Statutul juridic al robilor țigani reflectat de practica socială a secolului al XVII-lea (Țara Românească), in: Studii și Materiale de Istorie Medie, 36, 2018, 101-126.
David Gaunt and Rotaru Julieta: The Living Coditions of Gypsy Slaves in Early Nineteents-Century Wallachia, in: Romani Studies 5, 31.1, 2021, 29-55.
Herzog Tamar: Enslaved as Outsiders, Enslaved as Property: Understanding Slavery in a Global and Early Modern Constext, in: Legal History, 32, 2024, 42-56.
Matei Petre: Understanding and Legitimizing Gypsy Slavery in the Traditional Romanian Society – the Life of St Gregory of Agrigento, in: Romani Studies, 32.2, 2022, 295-315.
Vintilă-Ghiţulescu Constanţa: Im Schalwar und mit Baschlik. Kirche, Sexualität, Ehe und Scheidung in der Walachei im 18. Jarhundert, Frank&Timmme, Berlin, 2013.
Vintilă-Ghiţulescu Constanţa: Liebesglut: Liebe und Sexualität in der rumänischen Gesellschaft 1750-1830, Frank&Timme, Berlin, 2011.

Dr. Constanţa Vintilă ist Historikerin und von September 2025 bis August 2026 Fellow am Käte Hamburger Kolleg. Sie forscht unter anderem zur Geschichte von Frauen und Familie im modernen Südosteuropa und zum sozialen Status sowie der Rechtsgeschichte im Europa des 18. Jahrhunderts.
Zitieren als:
Vintilă, Constanţa, Vom Eigentum zur Person: Der Rechtskampf einer Roma-Frau um ihre Freiheit, EViR Blog, 20.03.2026, https://www.evir.uni-muenster.blog/vom-eigentum-zur-person/.
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