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Konflikte um gemischtkonfessionelle Ehen

Ein Blick in die Forschung

Während ihres Fellowships am Käte Hamburger Kolleg bearbeiten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein selbstgewähltes Projekt mit Bezug zum Kollegthema. Manchmal steht in diesen Projekten eine einzige Quelle im Mittelpunkt, manchmal sind es hunderte, und nicht immer handelt es sich um klassisches historisches Quellenmaterial. Deswegen haben wir unsere Fellows gebeten, eine Quelle vorzustellen, die zentral für ihr Forschungsprojekt ist, die besondere Aussagekraft hat oder die sich einfach spannend wie ein Krimi liest – ihre absolute Lieblingsquelle sozusagen.

Diese veröffentlichen wir fortlaufend an den Adventswochenenden und lassen auf diese Weise das Jahr noch einmal Revue passieren.


Cecilia Cristellon

Projekt: Negotiating Confession in Early Modern Europe: Roman Congregations, Mixed Marriages, and Administering Religious Plurality in an Entangled World (16th–18th Centuries)

Quelle: De matrimoniis mixtis inter catholicos et protestantes, Quinque Ecclesiis 1842, vol. 2, S. 27, Nr. 37

Das Dokument aus der Quellensammlung des Päpstlichen Thronassistenten Agostón Roskovány, De matrimoniis mixtis inter catholicos et protestantes, Quinque Ecclesiis 1842, vol. 2, S. 27, Nr. 37, behandelt eine zentrale Konfliktfrage in konfessionell gemischten Ehen: die religiöse Erziehung der Kinder. Kirchen knüpften Dispensen für Mischehen an die Bedingung, dass die Kinder in der eigenen Konfession erzogen wurden. Dies führte zu Gewissenskonflikten, die die väterliche Autorität und die des Landesherrn herausfordern konnten. Eine rein dogmatische Lösung war unmöglich, sodass Paare verhandeln und Verträge schließen und säkulare Autoritäten eingreifen mussten. Mischehen trugen somit zu einer zunehmenden Normenvielfalt bei, veranlassten aber auch die weltliche Obrigkeit, eine normative Einheit zu schaffen, deren Hauptziel die öffentliche Ordnung war. Diese Quelle betrifft eine Entscheidung des Kurfürsten Georg Ludwig von Braunschweig-Lüneburg (1713). Demnach sollten Söhne aus gemischten Ehen in Ermangelung anders lautender Eheverträge in der evangelisch-lutherischen Religion erzogen werden, wenn der Vater evangelisch war; Söhne in der katholischen Konfession und Töchter in der lutherischen, wenn der Vater katholisch und die Mutter evangelisch war. Kinder, die demnach katholisch erzogen worden waren, durften, wenn sie das „Alter der Vernunft“ (12 Jahre für Mädchen, 14 für Jungen) erreicht hatten und zum Protestantismus konvertieren wollten, nicht daran gehindert werden. Uneheliche Kinder waren stets evangelisch zu taufen, auch wenn die Mutter katholisch war. Die Regelung spiegelt den Versuch wider, sowohl die väterliche Autorität als auch die Religion des Kurfürsten in seinem Territorium zu fördern.


Zitieren als:
Cristellon, Cecilia, Konflikte um gemischtkonfessionelle Ehen. Ein Blick in die Forschung, EViR Blog, 05.12.2025,https://www.evir.uni-muenster.blog/gemischtkonfessionelle-ehen/.

Lizenz:
This work is licensed under a Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International License.


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